/ Pressemitteilung

Versicherungscheckliste zur Praxisabgabe

An die Nachhaftungsversicherung denken – Diesen und weitere Tipps gibt das fördernde DZOI-Mitglied nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG

Landshut/Köln, 20. Juni 2017. Bei der Praxisabgabe ist vieles zu bedenken. Das Themenspektrum reicht vom Datenschutz bezüglich der Patientendaten über arbeitsrechtliche Fragen und den Kaufvertrag bis hin zu steuerlichen Aspekten. Auch bei den Versicherungen ist einiges zu beachten. „Gerade die invasiv tätigen Kollegen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie sollten bei der Berufshaftpflicht auf die Nachversicherung achten, wenn sie in den Ruhestand gehen“, empfiehlt Dr. Helmut B. Engels, Präsident des Deutschen Zentrums für orale Implantologie e. V. (DZOI). Das fördernde DZOI-Mitglied nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG aus Köln hat eine Versicherungscheckliste zur Praxisabgabe entwickelt.

1. Nachversicherung der Berufshaftpflichtversicherung
In der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte kommt es darauf an, wann der Schaden eintritt bzw. festgestellt wurde und nicht wann er verursacht wurde (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens). Insofern ist eine Nachhaftungsversicherung unerlässlich, da eventuelle Schäden auch nach der Praxisabgabe eintreten können. In neuen guten Bedingungswerken ist die Nachhaftungsversicherung automatisch und beitragsfrei mit versichert. Wenn noch nicht geschehen, sollte auf ein modernes Bedingungswerk umgestellt oder rechtzeitig der Versicherer gewechselt werden. Bei gelegentlicher Tätigkeit, wie zum Beispiel bei Praxisvertretungen, ist eine sogenannte Ruhestandsversicherung möglich. Unerlässlich ist die Weiterführung der privaten Haftpflichtversicherung, die häufig in der Berufshaftpflichtversicherung integriert ist.

2. Rechtsschutzversicherung
Beim Verkauf der Praxis werden wichtige Verträge geschlossen. Spätestens jetzt empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung inklusive Vertragsrechtsschutz. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsbeginn mindestens drei Monate vor dem Verkauf der Praxis liegen sollte, damit die Wartezeit abgelaufen ist und der Versicherer sich nicht auf den Ausschluss der Vorvertraglichkeit berufen kann.

3. Praxisinventarversicherung
Die Praxisinventarversicherung geht automatisch auf den Käufer über, wenn nicht innerhalb von einem Monat gekündigt wird. Wichtig ist auch die Versicherung für elektronische Geräte wie zum Beispiel die Praxiscomputeranlage.

4. PKV-Vorauszahlungsmodell
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können in der Regel bis zum 2,5 fachen Jahresbeitrag im Voraus bezahlt werden. Dies macht insbesondere im letzten Jahr der aktiven Tätigkeit mit hohem Steuersatz Sinn, da je nach Tarif zwischen 80 und 90 Prozent des Beitrags in dem Jahr abgesetzt werden können. In der Regel ist der Steuersatz bei Rentenbezug geringer, sodass sich im Vergleich zu einer laufenden Beitragszahlung eine echte Steuerersparnis ergibt. Darüber hinaus wird bei diversen Gesellschaften noch ein Skonto von maximal vier Prozent gewährt.

5. Basisrente als zusätzliche Altersvorsorge
In der sogenannten Basisrente sind sichere Nachsteuer-Renditen von über drei Prozent möglich. Die Absetzbarkeit der Beiträge liegt in diesem Jahr bei 84 Prozent, steigend in zwei Prozent Schritten auf 100 Prozent im Jahr 2025. Besteuerung der Rente in 2017: 74 Prozent, steigend auf 100 Prozent im Jahr 2040. Das heißt, die prozentuale Absetzbarkeit des Beitrags ist höher als die Besteuerung der Rente. In die Basisrente kann eine hundertprozentige Hinterbliebenenrente eingeschlossen werden. Es kann Sinn machen, die Rente auf den Ehepartner abzuschließen zum Beispiel bei stark unterschiedlichen Versorgungsansprüchen.

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Sommerfrische in Berlin beim DZOI-Jahreskongress am 25./26.08.2017.
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